AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stöcker EDV & Kommunikationstechnik

Am Europakanal 40, 91056 Erlangen


1. Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen


Verträge über Lieferungen, Dienstleistungen und Wartungsarbeiten kommen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Stöcker EDV & Kommunikationstechnik (STÖCKER) zustande. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des anderen Vertragspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wird. Abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.


2. Angebot und Annahmefrist


Alle Angebote stehen unter der Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Der Kunde wird über den Fall der Nichtbelieferung von STÖCKER umgehend informiert.

Tritt STÖCKER wegen Unzumutbarkeit der Leistung oder wegen fehlender Selbstbelieferung vom Vertrag zurück, so wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

STÖCKER behält sich vor, ein Vertragsangebot zu überprüfen und innerhalb einer Frist von drei Tagen abzulehnen. STÖCKER ist ferner berechtigt, erst nach Ablauf der Widerrufs- und Rückgabefristen der §§ 355 I und II sowie 356 BGB zu leisten.


3. Lieferung und Lieferfristen


STÖCKER ist bemüht, bekannt gegebene Liefertermine und Fristen genau einzuhalten. Fixtermine werden jedoch grundsätzlich nicht vereinbart. Grundsätzlich erfolgt eine Lieferung nur ab Lager, bzw. auf Wunsch ab Werk. Die erforderliche Lieferung gilt als bewirkt, wenn auf Wunsch des Kunden eine Versendung des Kaufgegenstandes durch Übergabe an einen Paketdienst oder die Deutsche Post AG erfolgt ist. Das gleiche gilt im Fall der Meldung der Abholbereitschaft.

STÖCKER ist es gestattet, im Falle von Selbstbelieferungsschwierigkeiten dem Kunden ein gleichwertiges Produkt zur Verfügung zu stellen oder im Falle der Unzumutbarkeit einer Ersatzbestellung vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden ebenfalls zu, wenn er eine Ersatzlieferung in dem vorgenannten Fall ablehnt und innerhalb von einer Woche ab Mitteilung der Absicht ein gleichwertiges Produkt liefern zu wollen, seine Ablehnung gegenüber STÖCKER schriftlich mitteilt


4. Versand und Lieferung


Sowohl Versand als auch Bereitstellung erfolgen grundsätzlich ab dem Firmensitz von STÖCKER. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen reisen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, soweit die Ware STÖCKER verlassen hat.. Wird die Versendung oder die Zustellung der bestellten Produkte auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr auf den Besteller zum Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft über. Versand-,Fracht-, Verpackungs-, und Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten werden zu tagesüblichen Sätzen an den Besteller in Rechnung gestellt.


5. Preise und Zahlung


Alle Preise verstehen sich rein netto ohne jeglichen Abzug und sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Datum zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in der jeweiligen Höhe fällig. Rabatte und Skonti bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

STÖCKER fühlt sich an die, den Bestellern bekannt gegebenen Preise für Ware und Leistungen für den Zeitraum von 4 Wochen, gerechnet ab Vertragsabschluss gebunden, es sei denn, auf eine bevorstehende Preisänderung wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich hingewiesen.

Für Aufträge die keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde, gelten die am Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung gültige Listenpreise. Die gültige Preisliste kann der Besteller jederzeit einsehen. Für Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen von Reparatur- und Wartungsverträgen, gelten die aktuellen Stundensätze, die auf Wunsch ebenfalls bekannt gegeben werden. Grundsätzlich wird jeweils mindestens eine angefangene halbe Stunde berechnet.

Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung, mit der aufgerechnet werden soll oder derentwegen ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, ist unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt.


6. Verzug


Leistet der Besteller nicht zu dem in der Rechnung angegebenen Datum, so gerät er unbeschadet einer Mahnung in Verzug. Im Falle von Banküberweisungen kommt es auf die Rechtzeitigkeit der Gutschrift an. Ab dem Verzugszeitpunkt ist die noch offene Restforderung der Firma STÖCKER mit 12% p. a. zu verzinsen. Dem Kunden wird ausdrücklich nicht gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.


7. Eigentumsvorbehalt


Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma STÖCKER. Verarbeitet der Besteller gelieferte Waren weiter, so wird STÖCKER Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Besteller darf die Waren, oder aus ihrer Verarbeitung entstandenen Sachen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsverkehrs weiter veräußern. Eventuell daraus resultierende Forderungen gegen seine Kunden, tritt der Besteller bereits jetzt an STÖCKER ab. STÖCKER nimmt die Abtretung an. Der Besteller ist allerdings ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinerseits seiner Zahlungspflicht gegenüber der Firma STÖCKER nachkommt.


8. Urheberrecht/Nutzungsrechte


Insbesondere bei Webdesign bleibt STÖCKER auch nach Leistung des Auftraggebers, alleiniger Eigentümer der Urheberrechte an erstellten Skripten und Programmen. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung des Designers weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Dem Kunden ist ohne Genehmigung von STÖCKER nicht gestattet Änderungen der Gestaltung ö.ä. der Internetseiten vorzunehmen, bzw. Teile daraus zu veräußern. Der Kunde darf das von STÖCKER erstellte Werk nicht unter anderem Namen veröffentlichen. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt / AGD übliche Vergütung als vereinbart. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der Designer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt / AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge das Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


9. Gewährleistung


Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien werden nicht übernommen. Zusätzliche Herstellergarantien, die der Hersteller selbst abgibt, oder in Werbeprospekten anpreist, sind diesem gegenüber direkt geltend zu machen. Reklamationen sind unter detaillierter Nennung der Fehler unverzüglich nach bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Auf § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Die Gewährleistung der Firma STÖCKER beschränkt sich zunächst auf eine Nachbesserung und im Falle einer Unzumutbarkeit der Nachbesserung auf eine Ersatzlieferung. Minderungsansprüche stehen dem Besteller erst dann zu, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nachbesserung trotz Fristsetzung abgelehnt wurde, oder eine Ersatzlieferung verweigert wurde.

Es gelten ausdrücklich die gesetzlichen Verjährungsfristen. Beim Verkauf gebrauchter Waren (auch Vorführgeräte) wird die Verjährungsfrist auf 1 Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes verkürzt. Kosten gleich welcher Art für die Verbringung des Kaufgegenstandes zu STÖCKER, zur Behebung behaupteter Mängel, werden nur erstattet, wenn sich die Mängelrüge des Bestellers als berechtigt erweist. STÖCKER haftet nicht dafür, dass eine Beschädigung oder Zerstörung des Kaufgegenstandes darauf beruht, dass seitens des Bestellers am Kaufgegenstand unsachgemäße Manipulationen durchgeführt wurden. Dies gilt sowohl für den nichtfachmännischen Gebrauch von Hard- und Software. Das gleiche gilt, wenn Warn- und Herstellerhinweise der gelieferten Produkte missachtet werden. Für Verbrauchs- und Verschleißartikel wie Kohlepapier, Telefaxpapier, Toner und Tinten wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn der Besteller weist die Mangelhaftigkeit bei Anlieferung nach. Insbesondere bei Druckerpatronen hat der Besteller nachzuweisen, dass diese bereits bei der Anlieferung eingetrocknet waren. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von STÖCKER ausschließlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Falle der Verursachung einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers haftet STÖCKER auch im Falle der leichten Fahrlässigkeit bzw. im Falle des Handelns eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen auch für eine von diesem begangene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung. Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen nicht erbrachter oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung setzt grundsätzlich die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus.


10. Unterlassene Mitwirkung des Bestellers


Nimmt der Besteller den gekauften Gegenstand trotz Bereitstellungsanzeige nicht ab oder verweigert er die Annahme bei vereinbarter Versendung, so ist STÖCKER wahlweise berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz zu verlangen. STÖCKER ist in jedem Fall berechtigt, entweder den Mindererlös im Falle eines Weiterverkaufs des Gegenstandes geltend zu machen, oder – dies gilt auch im Falle des unberechtigten Rücktritts vom Vertrag durch den Besteller – eine Abstandssumme von 30% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, wobei dem Besteller ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist


11. Rücktritt


Mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Fälle und unter Beachtung obiger Regelungen steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nicht zu.


12. Sonderbedingungen für Softwaredienstleistungen


Dienstleistungen im Bereich der Software werde ausschließlich im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Dienstvertrages erbracht. Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird die hierbei anfallende Vergütung sowie die Kosten für Materialien nach den jeweils gültigen und vom Kunden jeweils einsehbaren Verrechnungssätzen in Ansatz gebracht. Eine Zusicherung der Funktion oder Kompatibilität wird nicht gegeben, es sei denn die Dienstleitungen werden an von STÖCKER gelieferten und vom Kunden nachweislich nicht veränderten Produkten erbracht. STÖCKER wird insbesondere von jeder Haftung frei, wenn der Kunde trotz mitgeteilter Bedenken den Einbau bestimmter Komponenten oder die Installation bestimmter Software wünscht und es und es durch diesen Einbau zu Schäden kommt. STÖCKER haftet ferner nicht für die unsachgemäße Weiterverarbeitung von durch STÖCKER gelieferten Komponenten. Unbeschadet obiger Fälligkeitsregelungen wird die Vergütung für die Dienstleistung auch dann fällig, wenn der Kunde vertragliche Wartungsarbeiten nicht abruft, oder STÖCKER die Durchführung der Arbeiten trotz vorheriger erklärter Bereitschaft, die Arbeiten durchführen zu wollen, nicht ermöglicht.


13. Sonstige Bestimmungen


Sollten einzelne der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unkwirksam sein, oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. (Sonderbestimmungen für den kaufmännischen Verkehr)

Erfüllungsort für alle sich aus den Rechtsgeschäften mit STÖCKER ergebenen Verpflichtungen ist der Sitz von STÖCKER, Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das für den Erfüllungsort zuständige Gericht zuständig.

Unbeschadet des höherrangigen Rechts der Europäischen Gemeinschaften findet auf alle Vertragsverhältnisse grundsätzlich nur das Recht der Bundsrepublik Deutschland Anwendung.